TUNAP AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1 Geltungsbereich

Gegenstand dieser AGB ist der Verkauf von Produkten der Werkstattchemie durch die TUNAP AG mit Sitz in Märstetten.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Änderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Sollten Teile dieser AGB rechtsunwirksam sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen gültig. Anstelle der unwirksamen Rege-lung tritt eine gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien bei Bestellung entspricht. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

2 Vertragsabschluss

Die Angebote der TUNAP AG erfolgen freibleibend, solange die TUNAP AG nicht mündlich, schriftlich oder elektronisch eine verbindliche Offerte, beispielsweise durch physische Aushändigung der aktuellen Preislisten oder deren Publikation im Internet, abgibt.
Die Bestellung durch den Kunden hat schriftlich unter Verwendung des Auftragsblocks der TUNAP AG oder elektronisch unter Verwendung des hierfür auf der Homepage der TUNAP AG zur Verfügung gestellten Bestellformulars zu erfolgen. Versieht der Kunde eine solche Bestellung mit Änderungen und Ergänzungen, erlangen diese erst Gültigkeit mit schriftlicher Bestätigung durch die TUNAP AG.

3 Preise, Preislisten

Die Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, VOC-Abgabe und Versandkostenpauschale von CHF 20.00/Bestellung. Die Preisbestimmung erfolgt aufgrund der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten.
Bestellungen mit einem Warenwert bis CHF 75.00 (ohne Mehrwertsteuer, VOC-Abgabe und Versandkostenpauschale) werden mit einem Kleinmengenzuschlag von CHF 15.00 belastet.

4 Lieferung, Lieferfristen, Verzug

Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt an die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Lieferung kann auch in Teillieferungen erfolgen, sofern diese dem Kunden zumutbar sind; die TUNAP AG ist diesfalls zu entsprechender In-Rechnung-Stellung berechtigt.
Der Beginn und die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzen die Erfüllung allfälliger Mitwirkungspflichten des Kunden sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus.
Lieferfristen und -termine verlängern sich in angemessenem Umfang bei Eintreten von Ereignissen höherer Gewalt, die ausserhalb des Einflusses der TUNAP AG liegen. Dies gilt auch dann, wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Die TUNAP AG teilt dem Kunden derartige Umstände unverzüglich mit.
Ist ein Lieferverzug durch die TUNAP AG zu vertreten, hat der Kunde sofort nach Kenntnisnahme desselben zu erklären, ob er auf der Lieferung besteht oder ob er vom Vertrag zurücktreten will. Für allfällige Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs gilt in den Fällen rechtsverbindlich vereinbarter Lieferfristen Ziff. 9 hiernach.
Nicht durch die TUNAP AG verschuldete Retouren gehen zu Lasten des Kunden.

5 Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr von nicht individuell für den Kunden hergestellter Ware gehen auf den Kunden über, wenn die Ware zum Versand aufgegeben worden ist. Verzögert sich die Versendung bestellter Liefergegenstände aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Nutzen und Gefahr individuell für den Kunden hergestellter Ware gehen mit der Herstellung derselben auf den Kunden über.

6 Eigentum

Die TUNAP AG behält sich vor, bis zur vollständigen Erfüllung all ihrer Ansprüche gegenüber einem Kunden einen Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware im Sinne von Art. 715 Abs. 1 ZGB in das Register am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Eintragung mitzuwirken und einen Domizilwechsel unverzüglich mitzuteilen.

7 Beantstandung von Mängeln

Erkennbare Mängel sind vom Kunden sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen schriftlich und spezifiziert zu rügen. Verdeckte Mängel sind in gleicher Weise umgehend zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
Der Kunde darf die Entgegennahme der Ware auch bei erheblichen Mängeln nicht verweigern.

8 Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Kunde die Mängel erst später entdeckt.
Bei Vorliegen von rechtzeitig gerügten Sachmängeln ist die TUNAP AG berechtigt, entweder den Mangel zu beseitigen oder mängelfreie Ware zu liefern. Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden wie Wandelung,
Minderung und Schadenersatz für Schaden an der Sache undallfällige Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Bei handelsüblicher und/oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Mängelansprüche.
Ausgeschlossen sind Mängelansprüche zufolge von natürlichem Verschleiss, unsachgemässer Behandlung, Lagerung, Nichtbeachtung von Anwendungsvorschriften sowie aufgrund höherer Gewalt, besonderer äusserer Einflüsse oder ausserhalb der nach dem Produktbeschrieb vorausgesetzten Verwendung.

9 Schadenersatzansprüche

Für Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten haftet die TUNAP AG nur:
- in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit;
- bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung;
- im Falle des Verzugs bei rechtsverbindlich vereinbarter
- Lieferfrist;
- aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung
- (z.B. Produktehaftpflicht).
Diesfalls ist der Schadenersatz begrenzt auf den direkten
unmittelbaren Schaden; jede Haftung für indirekte, mittelbare und Folgeschäden aller Art wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

10 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind netto innert 20 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung zu bezahlen. Ein Skontoabzug von 2% auf dem Rechnungsbetrag exkl. MwSt, VOC-Abgabe und Versand-kostenpauschale wird gewährt bei Bezahlung innert 10 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung.
Die TUNAP AG kann ihre Leistung auch von Leistung Zug-um-Zug (z.B. Banknachnahme oder Bank-Lastschriftverfahren) oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
Die TUNAP AG ist berechtigt, Zahlungen mit der ältesten fälligen Forderung zu verrechnen.
Die Zahlungspflicht des Kunden ist erfüllt mit Eingang des Betrages auf dem Postcheck- oder Bankkonto.
Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist steht der TUNAP AG ein Verzugszins von 5% zu.
Zahlungsverzug oder sonstige Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, welche die Bezahlung der Forderungen der TUNAP AG gefährden, berechtigen die TUNAP AG:
- jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und die vertraglichen Leistungen einzustellen oder vom Kunden zurückzuverlangen;
- alle bestehenden Forderungen gegen den Kunden unge-achtet ihrer Fälligkeit sofort geltend zu machen oder für die Forderungen Sicherheit zu verlangen;
- noch ausstehende Leistungen ungeachtet der für diese getroffenen Vereinbarungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.
Das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenan-sprüchen zu verrechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig sind.

11 Rechtswahl und Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen der TUNAP AG und dem Kunden untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Weinfelden. Vorbehalten ist das Recht der TUNAP AG, den Kunden an dessen Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.